Dr. Michael Neupert

„Eine gute Idee – zwei sympathische norddeutsche Jungs rufen dem Zuschauer konzentriert, aber bodenständig nicht einfach Wirkstoffe und Dosierungen zu, sondern auch noch die notfallmedizinischen Hintergründe ins Gedächtnis. Zeitgemäß ist das Ganze individuell steuerbar und dürfte daher nicht nur dem gestandenen Berufsretter eine sinnvolle und angenehme Alternative zur Schulbank sein, sondern auch Rettungsdienstträgern und den dort verantwortlichen Personen eine Möglichkeit geben, vielen Mitarbeitern zugleich eine Weiterbildung in Sachen Pyramidenprozess zu ermöglichen. Das entbindet Ärztliche Leiter natürlich nicht von der Beaufsichtigung ihrer Rettungsdienstmitarbeiter. Aber es dürfte an vielen Stellen die knappen Kapazitäten davon entlasten, zu den Grundlagen eigene Weiterbildungsmaterialien zu entwerfen. Alles in allem ist das in meinen Augen ein Konzept, das dabei helfen kann, vor Ort die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, denn ein ganz wesentlicher Aspekt ist dabei die strukturierte, dokumentierte und durch eine nachvollziehbare Prüfung belegte Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“ 

Dr. Michael Neupert ist Rechtsanwalt, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft RettungsdienstRecht und Autor mehrerer Fachveröffentlichungen zu den rechtlichen Kompetenzen des Rettungsfachpersonals.

Henry Langreder

Nach § 4 Abs. 2 Ziff. 2 c Notfallsanitätergesetz sollen die ärztlichen Leiter der Rettungsdienste das eigenständige Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen durch Rettungsdienstpersonal nicht nur standardmäßig vorgeben, sondern überprüfen und verantworten.

Dies führt vielfach dazu, dass ärztliche Leiter der Rettungsdienste heilkundliche Maßnahmen nicht „freigeben“, da sie zu Recht befürchten, zur Rechenschaft gezogen werden, wenn das Rettungsdienstpersonal heilkundliche Maßnahmen, die standardisiert freigegeben wurden, unrichtig ausführt. Stets sieht sich der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes mit dem Problem konfrontiert, gegebenenfalls nachweisen können zu müssen, dass er das eigenständige Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen durch Rettungsdienstpersonal überprüft hat. Es stehen sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen im Raume.

Dadurch, dass das Rettungsdienstpersonal über das zertifizierte Kurssystem "Pyramidenprozess.de" für einzelne heilkundliche Maßnahmen nicht nur fachlich geschult wird, sondern anschließend auch eine Erfolgskontrolle stattfindet, kann der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes darlegen, dass er den ihm gesetzlich auferlegten Überprüfungspflichten nachgekommen ist.

Henry Langreder ist niedergelassener Rechtsanwalt und Rettungsassistent in Lübeck.

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