Pyramidenprozess - im Detail betrachtet
Welche Maßnahmen dürfen in der Notfallmedizin durchgeführt werden? Welche Maßnahmen darf ein Notfallsanitäter durchführen bzw. anwenden? Welche Medikamente dürfen vom Rettungsfachpersonal gegeben werden? Wie ist die rechtliche Stellung des jeweiligen Ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes? Um diese Fragen zu beantworten, erleichtert der Pyramidenprozess die Ausbildung und die Berufsausübung des Rettungsfachpersonals. Wie stellt sich dieser Prozess dar?
Was der Pyramidenprozess bedeutet
Im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) hat der Gesetzgeber in §4 Ausbildungsziele genannt, die die Ausbildung von sowohl invasiven Maßnahmen, als auch bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern
und –situationen“, heilkundliche Maßnahmen beinhalten, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) standardmäßig vorgegeben werden. Dabei wurde allerdings offen gelassen, um
welche Maßnahmen es sich dabei handelt. Derzeit gibt es in der rettungsdienstlichen Praxis eine sehr unterschiedliche Anwendung von Notkompetenzmaßnahmen durch Rettungsfachpersonal. Im Zuge des
Gesetzgebungsverfahrens zum neuen Notfallsanitätergesetz wurde von verschiedener Seite immer wieder vorgetragen, dass diese Unterschiede durch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) bedingt
seien und eine Fortsetzung dieses Flickenteppichs, auch nach Inkrafttreten des Gesetzes befürchtet werden müsse.
Hier kommt nun der Pyramidenprozess ins Spiel
Dieser Prozess beschreibt die Vorgabe des Bundesverbandes der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (BVÄLRD) und gibt Notfallmedikamente und Maßnahmen vor, damit Notfallsanitäter während der Ausbildung
die entsprechende Qualifikation erhalten. Dies greift ebenfalls für bereits ausgebildete Rettungsassistenten, damit diese Maßnahmen und Notfallmedikation anwenden. Dieser Empfehlung des
Bundesverbandes der Ärztlichen Leiter folgen alle mit dem Rettungsdienst betrauten Organisationen und Durchführende, sowie alle Leistungserbringer auf Landesebene. Eine breite Unterstützung erfährt
der Pyramidenprozess ebenfalls durch die Berufsverbände.
Der Pyramidenprozess beschreibt insgesamt zwei Gebiete: Den sogenannten Maßnahmenkatalog, der die durch den Notfallsanitäter anzuwendenden „invasiven Maßnahmen“ beschreibt, sowie den
Medikamentenkatalog, der den Mindestumfang für die Medikamente darstellt, die während der Ausbildung zum Notfallsanitäter erlernt werden sollen. Welche Maßnahmen dann tatsächlich durchgeführt werden,
bzw. welche Medikamente durch den Notfallsanitäter eigenverantwortlich oder in Mitwirkung verabreicht werden, ergibt sich dann aus den Arbeitsanweisungen (SOPs) des zuständigen Ärztlichen Leiters
(ÄLRD).
Gemeinsam gegen den „Flickenteppich“
Der Pyramidenprozess bietet eine hervorragende Möglichkeit, den Rettungsdienst bundesweit auf ein einheitliches Versorgungsniveau zu bringen. Durch die Vorgabe der durchzuführenden Maßnahmen und die
Auflistung der zu erlernenden und zu beherrschenden Medikamente über die „Institution Pyramidenprozess“, hat der Bundesverband der Ärztlichen Leiter die Grundlage für eine flächendeckende und
einheitliche Versorgung der Notfallpatienten geschaffen.